An dieser Stelle können Sie sich über Planungen in der Samtgemeinde Selsingen informieren und an laufenden Verfahren teilnehmen, indem Sie Ihre Stellungnahme abgeben.
Folgende laufende Planverfahren können derzeit durch einfaches Anklicken eingesehen werden:
Planänderungs- bzw. - ergänzungsverfahren für die Errichtung einer Deponie der Klasse I in der Gemarkung Haaßel
Genehmigungsverfahren nach dem KrWG
(Kriete Kaltrecycling GmbH, Seedorf)
Bekanntmachung des Gewerbeaufsichtsamtes Lüneburg vom 17.01.2022
Az.: 4.1 LG000034351-253
-Ergänzende Auslegung-
Der Planfeststellungsbeschluss vom 28.01.2015 für die Errichtung einer Deponie der Klasse I in der Gemarkung Haaßel, Antragsteller Kriete Kaltrecycling GmbH, ist vom Oberverwaltungsgericht Lüneburg mit Urteil vom 04.07.2017 für teilweise rechtswidrig und daher im Ganzen für nicht vollziehbar erklärt worden. Neben dem fehlenden Einvernehmen für die wasserrechtliche Erlaubnis für die Einleitung und Versickerung von Oberflächenwasser bemängelte das Gericht die fehlende Alternativenprüfung bei der Auswahl des Standortes.
Um diese Verfahrensfehler im Rahmen eines Planänderungs- bzw. - ergänzungsverfahrens heilen zu können, hat die Kriete Kaltrecycling GmbH nunmehr die Planunterlagen hinsichtlich der Ableitung von Oberflächenwasser überarbeitet, um eine Alternativenuntersuchung ergänzt und ein Planänderungs- bzw. - ergänzungsverfahren beantragt. Das Staatliche Gewerbeaufsichtsamt Lüneburg ist gemäß § 4 Abs. 2 Nr. 1 ZustVO-Abfall vom 18.12.1997 (Nds. GVBl. S. 557), zuletzt geändert durch Verordnung vom 13.06.2019 (Nds. GVBl. S. 151), zuständig für die Durchführung von Planänderungs- und ergänzungsverfahren für Deponien nach § 35 Abs. 2 Kreislaufwirtschaftsgesetz.
Die eingereichten Unterlagen, bestehend aus der Neubemessung der Oberflächenwassererfassung und der Alternativenuntersuchung, werden in der Fassung, die beim Staatlichen Gewerbeaufsichtsamt am 23.12.2021 und 13.01.2022 eingegangen ist, vollständig ausgelegt.
Die Änderungs- bzw. Ergänzungsunterlagen liegen in der Zeit vom
16.02.2022 bis 15.03.2022 (einschließlich)
- beim Gewerbeaufsichtsamt Lüneburg, Auf der Hude 2, 21339 Lüneburg, Zi.0.137
montags bis donnerstags von 8.00 Uhr bis 16.30 Uhr, und
freitags von 8.00 Uhr bis 14.00 Uhr,
- bei der Gemeinde Selsingen und Samtgemeinde Selsingen, im Rathaus der Samtgemeinde Selsingen, Hauptstraße 30, 27446 Selsingen, Zimmer 43,
- bei der Gemeinde Anderlingen, Bürgermeister Friedhelm Brunckhorst, Grafel, Winderswohlde 6, 27446 Anderlingen,
Folgende Planunterlagen stehen zum Download bereit:
Die eingereichten Planunterlagen sind auch auf der Internetseite des GAA unter „Bekanntmachungen“ unter folgendem Link einsehbar:
(Eingestellt am 04.02.2022)
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Folgende abgeschlossene Planverfahren können derzeit durch einfaches Anklicken eingesehen werden:
41. ÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANES DER SAMTGEMEINDE SELSINGEN (Sammelverfahren)
41. ÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANES DER SAMTGEMEINDE SELSINGEN (Sammelverfahren)
Der Landkreis Rotenburg (Wümme) hat mit Verfügung vom 05.08.2020 (Az.: 63 Rotenburg (Wümme) – 61 72 60/234) die vom Rat der Samtgemeinde Selsingen am 29.04.2020 beschlossene 41. Änderung des Flächennutzungsplanes gemäß § 6 Abs. 1 Baugesetzbuch genehmigt. Die 41. Änderung des Flächennutzungsplanes ist gemäß § 6 Abs. 5 BauGB mit der Bekanntmachung im Amtsblatt für den Landkreis Rotenburg (Wümme) am 15.08.2020 in Kraft getreten.
In der 41. Änderung des Flächennutzungsplanes der Samtgemeinde Selsingen sind folgende Änderungsbereiche dargestellt:
- 1 – Wohnbaufläche "Feldstraße", Seedorf
- 2 – Erweiterung Gewerbliche Baufläche "Godenstedter Straße", Seedorf
- 3 – Wohnbaufläche "Granstedter Straße", Selsingen
- 4 – Wohnbaufläche "Kutenholzer Straße II", Byhusen
- 5 – Wohnbaufläche "Richtweg", Deinstedt
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte den zum Download bereitgestellten Planunterlagen.
Folgende Planunterlagen stehen zum Download bereit:
(Eingestellt am 13.10.2020)
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Umsetzung der EU-Umgebungslärmrichtlinie; hier: Aufstellung von Lärmaktionsplänen (LAP)
Lärmaktionspläne für die Gemeinden Deinstedt, Sandbostel, Seedorf und Selsingen
Strategische Lärmkartierung MU – 3. Stufe für die Gemeinden Deinstedt, Sandbostel, Seedorf und Selsingen
(Eingestellt am 06.12.2018)
40. ÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANES DER SAMTGEMEINDE SELSINGEN (Sonstiges Sondergebiet "Schießsport Rhadereistedt")
40. ÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANES DER SAMTGEMEINDE SELSINGEN (Sonstiges Sondergebiet "Schießsport Rhadereistedt")
Folgende Planunterlagen stehen zum Download bereit:
- Planzeichnung zur 40. Änderung des Flächennutzungsplanes
- Begründung zur 40. Änderung des Flächennutzungsplanes
- Auszug aus dem wirksamen Flächennutzungsplan für den Bereich Rhadereistedt
- Auswirkungsanalyse zur Ermittlung angemessener Abstände nach Störfall-Verordnung (TÜV NORD, Rostock, 23.01.2018)
- Schalltechnische Messungen zur Ermittlung und Beurteilung der Geräuschimmissionen (ted GmbH, Bremerhaven, 11.08.2016)
- Ergebnisbericht Bodenuntersuchung (Jürgen H. Voss, Suderburg, November 2016
(eingestellt am 31.01.2019)
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