Bauleitpläne im Beteiligungsverfahren (§ 3 Abs. 2 BauGB) Gemeinde Rhade
An dieser Stelle können Sie sich über Planungen in der Gemeinde Rhade informieren und an laufenden Verfahren teilnehmen, indem Sie Ihre Stellungnahme abgeben.
Folgende laufende Planverfahren können derzeit durch einfaches Anklicken eingesehen werden:
Bebauungsplan Nr. 5 „Am Tegenvieh“, Rhadereistedt
Die Gemeinde Rhade ist daran interessiert, die Wohnbauentwicklung in Rhadereistedt voranzutreiben, um Einheimischen auch zukünftig ein Bauen vor Ort zu ermöglichen. In Rhadereistedt und Rhade steht aktuell kein kommunales Bauland mehr zur Verfügung.
Der Rat der Gemeinde Rhade hat in seiner Sitzung am 17.01.2022 dem vorgelegten geänderten Entwurf für den Bebauungsplan Nr. 5 „Am Tegenvieh“ mit textlichen Festsetzungen und örtlichen Bauvorschriften sowie der geänderten Entwurfsbegründung zugestimmt und beschlossen, die Beteiligung der Behörden nach § 4 Abs. 2 BauGB und die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) auf der Grundlage des geänderten Entwurfes gemäß § 13a Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4a Abs. 2, 3 BauGB erneut durchzuführen. Die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind erneut einzuholen. Hierbei wird bestimmt, dass Stellungnahmen nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen abgegeben werden können. Die Dauer der Auslegung und die Frist zur Stellungnahme werden angemessen auf 14 Tage verkürzt. Die Aufstellung des vorliegenden Bebauungsplanes soll im beschleunigten Verfahren als Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB erfolgen. Von einer Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB und von einem Umweltbericht gemäß § 2a BauGB wird abgesehen.
Auslegung durch Veröffentlichung im Internet
Der geänderte Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 5 „Am Tegenvieh“ mit textlichen Festsetzungen, örtlichen Bauvorschriften und Entwurfsbegründung ist gemäß § 4a Abs. 4 BauGB i.V.m. § 3 Plansicherstellungsgesetz vom 20.05.2020 (BGBl. I S. 1041) – zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 18.03.2021 (BGBl. I S. 353) – zu jedermanns Einsicht auf der Homepage der Samtgemeinde Selsingen, https://www.selsingen.de/leben-und-wohnen/gemeinde-rhade unter „Bauleitpläne im Beteiligungsverfahren Gemeinde Rhade“ während der Auslegungsfrist in der Zeit vom 28.02.2022 bis einschließlich 18.03.2022 eingestellt und abrufbar.
Öffentliche Auslegung
Der Bebauungsplanentwurf mit textlichen Festsetzungen, örtlichen Bauvorschriften und Entwurfsbegründung liegt zusätzlich gemäß § 3 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 3 Plansicherstellungsgesetz vom 20.05.2020 (BGBl. I S. 1041) – zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 18.03.2021 (BGBl. I S. 353) – zu jedermanns Einsicht im Gemeindebüro Rhade, Zevener Straße 2, 27404 Rhade in der Zeit vom 28.02.2022 bis einschließlich 18.03.2022 öffentlich aus. Die Unterlagen können aufgrund der derzeitigen Corona-Pandemie nur nach vorheriger Termin-Vereinbarung, Tel. 04285-555765, eingesehen werden.
Zusätzlich können die Planunterlagen auch bei der Samtgemeinde Selsingen, Hauptstraße 30, 27446 Selsingen, Zimmer 43, 27446 Selsingen, von montags bis freitags von 8.00 Uhr - 12.00 Uhr sowie montags bis mittwochs von 14.00 Uhr - 16.00 Uhr und donnerstags von 14.00 Uhr - 18.00 Uhr aufgrund der derzeitigen Corona-Pandemie nur nach vorheriger Termin-Vereinbarung, Tel. 04284-9307300, in der Zeit vom 28.02. bis einschließlich 18.03.2022 eingesehen werden.
Stellungnahmen
Stellungnahmen können während der Auslegungsfrist schriftlich, per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!, Fax oder in sonstiger elektronischer Form vorgebracht werden. Eine Abgabe von Erklärungen zur Niederschrift wird gemäß § 4 Plansicherstellungsgesetz vom 20.05.2020 (BGBl. I S. 1041) – zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 18.03.2021 (BGBl. I S. 353) – ausgeschlossen. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die o.g. Planung unberücksichtigt bleiben (§ 4a Absatz 6 BauGB).
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der u. a. Bekanntmachung zur öffentlichen Auslegung sowie den zum Download bereitgestellten Planunterlagen.
Folgende Planunterlagen stehen zum Download bereit:
(Eingestellt am 11.02.2022)
Bebauungsplan Nr. 6 „Gewerbegebiet Rhadereistedt“
Der Rat der Gemeinde Rhade hat in seiner Sitzung am 24.08.2021 gemäß § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) beschlossen, für eine ca. 22 ha große Fläche am Rhadereistedter Bahnhof einen Bebauungsplan für eine gewerbliche Nutzung aufzustellen.
Mit der Durchführung eines Verfahrens zur Aufstellung eines Bebauungsplanes durch die Gemeinde Rhade soll nunmehr begonnen werden. Der Beschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB öffentlich bekannt gemacht.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der u. a. Bekanntmachung zum Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 6 „Gewerbegebiet Rhadereistedt“ vom 06.09.2021.
(Eingestellt am 10.09.2021)
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Bebauungsplan Nr. 5 „Am Tegenvieh“, Rhadereistedt
Auslegung durch Veröffentlichung im Internet
Öffentliche Auslegung
Stellungnahmen
Bauleitplan Rhade
- pdf Bekanntmachung zur öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch
- pdf Entwurf zum Bebauungsplan Nr. 5 "Am Tegenvieh“, Rhadereistedt (komplett)
- pdf Entwurf Planzeichnung zum Bebauungsplan Nr. 5 "Am Tegenvieh“, Rhadereistedt (A3)
- pdf Planzeichenerklärung zum Bebauungsplan Nr. 5 "Am Tegenvieh“, Rhadereistedt (A4)
- pdf Textliche Festsetzungen zum Bebauungsplan Nr. 5 "Am Tegenvieh“, Rhadereistedt (A4)
- pdf Örtliche Bauvorschriften und Hinweise zum Bebauungsplan Nr. 5 "Am Tegenvieh“, Rhadereistedt (A4)
- pdf Entwurf Begründung zum Bebauungsplan Nr. 5 "Am Tegenvieh“, Rhadereistedt
(Eingestellt am 28.05.2021)
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