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VORMERKLISTE FÜR DEN VERKAUF VON DREI BAUGRUNDSTÜCKEN IN DER ADOLF-OHRENBERG-STRAßE IN SELSINGEN

Die Gemeinde Selsingen beabsichtigt, drei gemeindeeigene Baugrundstücke in der „Adolf-Ohrenberg-Straße“ in Selsingen (Flurstücke 560, 561 und 562; Flur 5, Gemarkung Selsingen), die bisher mit einem Bauverbot belegt waren, zu veräußern.

Die drei Baugrundstücke befinden sich im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 28 „Am Lavenstedter Weg“, haben Größen von 750 m2, 784 m2 und 866 m2 und stehen für eine Bebauung mit ein- oder zweigeschossigen Wohngebäuden bzw. Mehrfamilienhäusern zur Verfügung. Die textlichen Festsetzungen und örtlichen Bauvorschriften des Bebauungsplanes sind zu beachten.

Der Kaufpreis einschließlich Ablösungsbetrag für den Erschließungsbeitrag beträgt 81,50 Euro je m2 Grundstücksfläche.

Die Grundstückskaufverträge werden eine Verpflichtung, dass das Grundstück innerhalb von 3 Jahren nach Beurkundung des Kaufvertrages mit einem Wohnhaus zu bebauen ist, beinhalten. Eine Übertragung des unbebauten Grundstückes an Dritte ist nicht zulässig. Werden die Erwerber an der Bebauung des erworbenen Grundstückes innerhalb dieser Frist gehindert, so steht der Gemeinde Selsingen ein Wiederkaufsrecht zu.

Ein Übersichtsplan der drei Baugrundstücke in der „Adolf-Ohrenberg-Straße“ ist nachstehend abgebildet.

Die verbindliche Vormerkliste wird am Mittwoch, dem 02. Juli 2025 und Donnerstag, dem 03. Juli 2025, im Rathaus Selsingen, Zimmer OG 43, Hauptstraße 30, 27446 Selsingen, eröffnet. Die Vormerkungen werden während der Öffnungszeiten von 8.00 Uhr - 12.00 Uhr sowie Mittwoch von 14.00 Uhr - 16.00 Uhr und Donnerstag von 14.00 Uhr - 18.00 Uhr entgegengenommen.

 Weitere Informationen zu den Vergabemodalitäten und entnehmen Sie bitte der u. a. Bekanntmachung sowie der zum Download bereitgestellten Vergabeordnung samt Übersichtsplan.

(Eingestellt am 27.05.2025)


Neubaugebiet "Südlich Granstedter Straße" (Stand: 15.03.2025)

Die notwendigen Tiefbauarbeiten zur Herstellung der Schmutz- und Regenwasserkanalisation sowie der Baustraße für den ersten Bauabschnitt des Baugebietes "Südlich Granstedter Straße" wurden in 2022 fertiggestellt. Die ersten Wohngebäude bzw. Mehrfamilienhäuser wurden bereits errichtet.




Nachfolgend sind ein Übersichtsplan über die Straßennamen inklusive Hausnummerierung sowie ein Straßenausbauplan inklusive geplanter Stellplätze und Begrünung im öffentlichen Straßenraum zum Download bereitgestellt:

Im ersten Bauabschnitt sind 41 Grundstücke für ein- oder zweigeschossige Wohngebäude bzw. Mehrfamilienhäuser entstanden. Aktuell konnten sämtliche 41 Baugrundstücke veräußert werden. Die vereinbarte Baufrist beträgt 3 Jahre ab Fertigstellung der Erschließungsanlagen.

Sollten Baugrundstücke im ersten Bauabschnitt des Baugebietes "Südlich Granstedter Straße" an die Gemeinde Selsingen zurückgegeben werden, werden diese Grundstücke zunächst den auf der Vormerkliste verbliebenen Bauinteressenten (in zeitliche Reihenfolge der Vormerkung) zum für das Baugebiet üblichen Kaufpreis einschließlich Ablösungsbetrag für den Erschließungsbeitrag von 81,00 Euro je m2 Grundstücksfläche angeboten. Aktuell stehen  noch rund 10 Bauinteressenten auf der Vormerkliste. Sollten keine Bauinteressenten auf der Vormerkliste übrig bleiben oder keiner der bisher Vorgemerkten Interesse haben, könnte sich Jedermann für die zurückgegebenen Baugrundstücke bewerben. Hierzu würde die Gemeinde die entsprechenden Grundstücke öffentlich (Bekanntmachungskästen, Internet) anbieten und ggf. unter den neuen Interessenten verlosen.

Der Rat der Gemeinde Selsingen hat in seiner Sitzung am 02.06.2021 den Bebauungsplan Nr. 34 „Südlich Granstedter Straße“, bestehend aus der Planzeichnung, den textlichen Festsetzungen sowie den örtlichen Bauvorschriften, als Satzung sowie die Begründung beschlossen. Der Bebauungsplan ist mit der Veröffentlichung im Amtsblatt für den Landkreis Rotenburg (W.) am 15.06.2021 rechtsverbindlich geworden. Die Planunterlagen zum Bebauungsplan Nr. 34 „Südlich Granstedter Straße“ sind nachfolgend zum Download bereit gestellt.

Besonders wird darauf hingewiesen, dass der v. g. Bebauungsplan verschiedene Bereiche im Hinblick auf die Zahl der Vollgeschosse festsetzt: Im „WA1“ ist maximal 1 Vollgeschoss als Höchstmaß zulässig. Im Teilbereich „WA2“ sind maximal 2 Vollgeschosse als Höchstmaß zulässig, aber auch 1 Vollgeschoss kann zulässigerweise errichtet werden. Im „WA3“ sind 2 Vollgeschosse zwingend vorgeschrieben.

Des Weiteren sind im Teilbereich „WA3“ bis zu maximal 4 Wohnungen pro Einzelhaus zulässig. Innerhalb der Bereiche „WA1“ und „WA2“ sind maximal 2 Wohnungen pro Einzelhaus zulässig. Diese Besonderheiten sind bei der Planung und Umsetzung der Baumaßnahmen zu beachten.

2. Bauabschnitt

Für den 2. Bauabschnitt des BG „Südlich Granstedter Straße“ gibt es bisher keine Interessentenliste/Vormerkliste. Gemäß aktuellem Investitionsprogramm der Gemeinde Selsingen ist die Erschließung des zweiten Bauabschnittes des Baugebietes „Südlich Granstedter Straße“ für das Jahr 2027 vorgesehen. Im Hinblick auf die aktuelle Lage im Bau- und Finanzsektor ist jedoch nicht auszuschließen, dass es hierzu im Rahmen der anstehenden Haushaltsplanberatung für das Jahr 2026 zu Verschiebungen kommt. Eine politische Beratung über eine Vergabeordnung oder das Eröffnen einer Vormerkliste für den zweiten Bauabschnitt des Baugebietes „Südlich Granstedter Straße“ hat dementsprechend bisher nicht stattgefunden.

 

 Weitere Auskünfte zu diesem Thema sind bei Bauamtsleiter Jan Postels (Telefon 04284/9307-300 / Email: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.) erhältlich. 


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Hauptstr. 30
27446 Selsingen

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