Bauleitpläne im Beteiligungsverfahren (§ 4a Abs. 4 BauGB)
Gemeinde Ostereistedt
An dieser Stelle können Sie sich über Planungen in der Gemeinde Ostereistedt informieren und an laufenden Verfahren teilnehmen, indem Sie Ihre Stellungnahme abgeben.
Folgende laufende Planverfahren können derzeit durch einfaches Anklicken eingesehen werden:
Bebauungsplan Nr. 9 "Alte Dorfstraße II" Gemeinde Ostereistedt
Die Gemeinde Ostereistedt ist daran interessiert, die Wohnbauentwicklung im Ort Ostereistedt voranzutreiben, um Einheimischen auch zukünftig ein Bauen vor Ort zu ermöglichen. Als Standort für ein neues Baugebiet bietet sich eine Fläche unmittelbar nördlich angrenzend an das Vorgängerbaugebiet an.
Der Rat der Gemeinde Ostereistedt hat in seiner Sitzung am 23.10.2018 dem Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 9 „Alte Dorfstraße II“ mit textlichen Festsetzungen, örtlichen Bauvorschriften und Begründung zugestimmt und beschlossen, die Beteiligung der Behörden nach § 4 Abs. 2 BauGB und die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB gleichzeitig durchzuführen.
Die vorgenannten Planunterlagen liegen in der Zeit vom 19.11.2018 bis einschließlich 21.12.2018 bei der Gemeinde Ostereistedt, Bürgermeisterin Ulrike Ringen, Bahnhofstraße 10, 27404 Ostereistedt, zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Die Planunterlagen können auch außerhalb der Dienststunden nach telefonischer Vereinbarung, Tel. 04285/1499, bei der Gemeinde Ostereistedt eingesehen werden.
Zusätzlich können die Planunterlagen auch bei der Samtgemeinde Selsingen, Hauptstraße 30, Zimmer 43, 27446 Selsingen, von montags bis freitags von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und donnerstags von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr in der Zeit vom 19.11. – 21.12.2018 eingesehen werden.
Folgende Planunterlagen stehen zum Download bereit:
(Eingestellt am 01.11.2018)
Stellungnahmen in elektronischer Form richten Sie bitte an: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
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