190415_Rathaus_Ostern_klein.jpeg
Oste-Demmer16.jpeg
EitzmhlenWassermhle01a.jpeg
GemischtwarenLemkauBirkenstock.jpeg
selsingenrathaus.jpeg - copy
DSC_0192.jpeg
DSC05002.jpeg
IMG_1305.jpeg
1K3A5601winterlicherWeginsKnigsmoor.jpeg
previous arrow
next arrow

Bauleitpläne im Beteiligungsverfahren (§ 3 Abs. 2 BauGB) Gemeinde Seedorf

An dieser Stelle können Sie sich über Planungen in der Gemeinde Seedorf informieren und an laufenden Verfahren teilnehmen, indem Sie Ihre Stellungnahme abgeben.

Folgende laufende Planverfahren können derzeit durch einfaches Anklicken eingesehen werden:

Bebauungsplan Nr. 10 „Gewerbegebiet Haaßeler Weg“, Gemeinde Seedorf

Die Gemeinde Seedorf beabsichtigt, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Anpassung und Erweiterung eines gewerblichen Standorts nordöstlich der Ortschaft Seedorf zu schaffen. Am Haaßeler Weg hat sich über die Jahre ein gewerblicher Betrieb des Baugewerbes angesiedelt. Die aktuellen Planungen sind notwendig, um den Gewerbebetrieb am vorhandenen Betriebsstandort in der Heimatgemeinde Seedorf zukunftsfähig aufzustellen und den langfristigen Fortbestand zu sichern.
 
Der Rat der Gemeinde Seedorf hat in seiner Sitzung am 13.05.2024 dem Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 10 „Gewerbegebiet Haaßeler Weg“ mit textlichen Festsetzungen und örtlichen Bauvorschriften sowie der Entwurfsbegründung zugestimmt und beschlossen, die Beteiligung der Behörden nach § 4 Abs. 2 BauGB und die Veröffentlichung im Internet nach § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
 
Die Planunterlagen und der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung werden gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 05. August 2024 bis einschließlich 06. September 2024 im Internet unter „Bauleitpläne im Beteiligungsverfahren Gemeinde Seedorf“ unter folgendem Link veröffentlicht: https://www.selsingen.de/leben-und-wohnen/gemeinde-seedorf
Zusätzlich liegt der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 10 „Gewerbegebiet Haaßeler Weg“ mit textlichen Festsetzungen und örtlichen Bauvorschriften sowie die Entwurfsbegründung zu jedermanns Einsicht bei der Gemeinde Seedorf, Bürgermeister Harald Hauschild, Godenstedt, Schulstraße 19, 27404 Seedorf, in der Zeit vom 05. August 2024 bis einschließlich 06. September 2024 öffentlich aus. Es wird um vorherige Terminvereinbarung unter Tel. 04281-988585 gebeten.
 
Zusätzlich können die Planunterlagen auch bei der Samtgemeinde Selsingen, Hauptstraße 30, 27446 Selsingen, Zimmer 43, 27446 Selsingen, von montags bis freitags von 8.00 Uhr - 12.00 Uhr sowie montags bis mittwochs von 14.00 Uhr - 16.00 Uhr und donnerstags von 14.00 Uhr - 18.00 Uhr, in der Zeit vom 05. August 2024 bis einschließlich 06. September 2024 eingesehen werden.
 
Stellungnahmen können während der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden. Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden (E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein., Telefax= 04284-9307555 oder in sonstiger elektronischer Form). Bei Bedarf können Stellungnahmen auch auf anderem Wege abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können gemäß § 3 Absatz 2 Nr.3 BauGB bei der Beschlussfassung über die o.g. Planung unberücksichtigt bleiben.
 
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der u. a. Bekanntmachung zur Öffentlichkeitsbeteiligung sowie den zum Download bereitgestellten Planunterlagen.
 
Folgende Planunterlagen stehen zum Download bereit:
 
(Eingestellt am 25.07.2024)
 
Sollten sich Fragen zum Umgang mit dieser Internetseite ergeben, so schicken Sie uns bitte eine Email unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein..

Bebauungsplan Nr. 9 „Nördlich Bergstraße“, Godenstedt, Gemeinde Seedorf

Die Gemeinde Seedorf beabsichtigt, die Wohnbauentwicklung in der Ortschaft Godenstedt im Rahmen der Eigenentwicklung voranzutreiben, um den Wohnbedarf langfristig zu decken. Im Anschluss an die bestehende Wohnbebauung in der Umgebung steht nördlich der Bergstraße eine unbebaute Innenbereichsfläche zur Verfügung. Diese ist im Flächennutzungsplan der Samtgemeinde Selsingen als Wohnbaufläche dargestellt.
 
Der Rat der Gemeinde Seedorf hat in seiner Sitzung am 13.02.2024 dem Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 9 „Nördlich Bergstraße“ in Godenstedt mit textlichen Festsetzungen und örtlichen Bauvorschriften sowie der Entwurfsbegründung zugestimmt und beschlossen, die Beteiligung der Behörden nach § 4 Abs. 2 BauGB und die Veröffentlichung im Internet nach § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
 
Die Planunterlagen und der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung werden gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 05. August 2024 bis einschließlich 06. September 2024 im Internet unter „Bauleitpläne im Beteiligungsverfahren Gemeinde Seedorf“ unter folgendem Link veröffentlicht: https://www.selsingen.de/leben-und-wohnen/gemeinde-seedorf
 
Zusätzlich liegt der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 9 „Nördlich Bergstraße“ in Godenstedt mit textlichen Festsetzungen und örtlichen Bauvorschriften, die Entwurfsbegründung und die Schalltechnische Untersuchung des Ingenieurbüro Tetens zu jedermanns Einsicht bei der Gemeinde Seedorf, Bürgermeister Harald Hauschild, Godenstedt, Schulstraße 19, 27404 Seedorf, in der Zeit vom 05. August 2024 bis einschließlich 06. September 2024 öffentlich aus. Es wird um vorherige Terminvereinbarung unter Tel. 04281-988585 gebeten.
 
Zusätzlich können die Planunterlagen auch bei der Samtgemeinde Selsingen, Hauptstraße 30, 27446 Selsingen, Zimmer 43, 27446 Selsingen, von montags bis freitags von 8.00 Uhr - 12.00 Uhr sowie montags bis mittwochs von 14.00 Uhr - 16.00 Uhr und donnerstags von 14.00 Uhr - 18.00 Uhr, in der Zeit vom 05. August 2024 bis einschließlich 06. September 2024 eingesehen werden.
 
Stellungnahmen können während der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden. Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden (E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein., Telefax= 04284-9307555 oder in sonstiger elektronischer Form). Bei Bedarf können Stellungnahmen auch auf anderem Wege abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können gemäß § 3 Absatz 2 Nr.3 BauGB bei der Beschlussfassung über die o.g. Planung unberücksichtigt bleiben.
 
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der u. a. Bekanntmachung zur Öffentlichkeitsbeteiligung sowie den zum Download bereitgestellten Planunterlagen.
 
Folgende Planunterlagen stehen zum Download bereit:
 
(Eingestellt am 25.07.2024)
 
Sollten sich Fragen zum Umgang mit dieser Internetseite ergeben, so schicken Sie uns bitte eine Email unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein..

Bebauungsplan Nr. 8 „Das neue Land“, Seedorf

Die Gemeinde Seedorf beabsichtigt, die Wohnbauentwicklung in der Ortschaft Seedorf im Rahmen der Eigenentwicklung voranzutreiben, um den Wohnbedarf mittel- bis langfristig zu decken. Die 41. Änderung des Flächennutzungsplanes der Samtgemeinde Selsingen stellt eine ca. 3,0 ha große Wohnbaufläche inkl. Ort-randeingrünung zur Bereitstellung von Baugrundstücken im Nordwesten der Ortschaft Seedorf dar.
 
Der Rat der Gemeinde Seedorf hat in seiner Sitzung am 13.02.2024 dem Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 8 „Das neue Land“ mit textlichen Festsetzungen und örtlichen Bauvorschriften sowie der Entwurfsbegründung zugestimmt und beschlossen, die Beteiligung der Behörden nach § 4 Abs. 2 BauGB und die Veröffentlichung im Internet nach § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
 
Die Planunterlagen und der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung werden gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 05. August 2024 bis einschließlich 06. September 2024 im Internet unter „Bauleitpläne im Beteiligungsverfahren Gemeinde Seedorf“ unter folgendem Link veröffentlicht: https://www.selsingen.de/leben-und-wohnen/gemeinde-seedorf
 
Zusätzlich liegt der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 8 „Das neue Land“ mit textlichen Festsetzungen und örtlichen Bauvorschriften, die Entwurfsbegründung und weitere Fachgutachten zu jedermanns Einsicht bei der Gemeinde Seedorf, Bürgermeister Harald Hauschild, Godenstedt, Schulstraße 19, 27404 Seedorf, in der Zeit vom 05. August 2024 bis einschließlich 06. September 2024 öffentlich aus. Es wird um vorherige Terminvereinbarung unter Tel. 04281-988585 gebeten.
 
Zusätzlich können die Planunterlagen auch bei der Samtgemeinde Selsingen, Hauptstraße 30, 27446 Selsingen, Zimmer 43, 27446 Selsingen, von montags bis freitags von 8.00 Uhr - 12.00 Uhr sowie montags bis mittwochs von 14.00 Uhr - 16.00 Uhr und donnerstags von 14.00 Uhr - 18.00 Uhr, in der Zeit vom 05. August 2024 bis ein-schließlich 06. September 2024 eingesehen werden.
 
Stellungnahmen können während der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden. Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden (E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein., Telefax= 04284-9307555 oder in sonstiger elektronischer Form). Bei Bedarf können Stellungnahmen auch auf anderem Wege abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können gemäß § 3 Absatz 2 Nr.3 BauGB bei der Beschlussfassung über die o.g. Planung unberücksichtigt bleiben.
 
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der u. a. Bekanntmachung zur Öffentlichkeitsbeteiligung sowie den zum Download bereitgestellten Planunterlagen.
 
Folgende Planunterlagen stehen zum Download bereit:
 
(Eingestellt am25.07.2024)
 
Sollten sich Fragen zum Umgang mit dieser Internetseite ergeben, so schicken Sie uns bitte eine Email unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein..
SG Wappen
Adresse

Samtgemeinde Selsingen
Hauptstr. 30
27446 Selsingen

Kontakt

Tel.: 04284 - 9307-0
Fax: 04284 - 9307-555
samtgemeinde@selsingen.de

Öffnungszeiten

Mo. - Fr. 8.00 - 12.00 Uhr
Do. 14.00 - 18.00 Uhr