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Bauleitpläne im Beteiligungsverfahren (§ 3 Abs. 2 BauGB) Gemeinde Seedorf

An dieser Stelle können Sie sich über Planungen in der Gemeinde Seedorf informieren und an laufenden Verfahren teilnehmen, indem Sie Ihre Stellungnahme abgeben.

Folgende laufende Planverfahren können derzeit durch einfaches Anklicken eingesehen werden:

Bebauungsplan Nr. 10 „Gewerbegebiet Haaßeler Weg“, Gemeinde Seedorf

Die Gemeinde Seedorf beabsichtigt, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Anpassung und Erweiterung eines gewerblichen Standorts nordöstlich der Ortschaft Seedorf zu schaffen. Am Haaßeler Weg hat sich über die Jahre ein gewerblicher Betrieb des Baugewerbes angesiedelt. Die aktuellen Planungen sind notwendig, um den Gewerbebetrieb am vorhandenen Betriebsstandort in der Heimatgemeinde Seedorf zukunftsfähig aufzustellen und den langfristigen Fortbestand zu sichern.

Der Rat der Gemeinde Seedorf hat in seiner Sitzung am 07.12.2023 dem Vorentwurf für den Bebauungsplan Nr. 10 „Gewerbegebiet Haaßeler Weg“ einschließlich textlicher Festsetzungen und örtlicher Bauvorschriften zugestimmt und beschlossen, die Beteiligung der Behörden nach § 4 Abs. 1 BauGB und die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB durchzuführen.

Der Öffentlichkeit wird hiermit die Möglichkeit gegeben, sich in der Zeit vom 01. Februar 2024 bis einschließlich 04. März 2024 bei der Gemeinde Seedorf, Verwaltungsvertreterin Annika Schröder, Dorfstraße 35, 27404 Seedorf über die Planung zu informieren sowie den Vorentwurf nebst Begründung einzusehen. Die öffentliche Darlegung bietet Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung. Es wird um vorherige Terminvereinbarung unter Tel. 0160-1282820 gebeten.

Zusätzlich können die Planunterlagen auch bei der Samtgemeinde Selsingen, Hauptstraße 30, 27446 Selsingen, Zimmer 43, 27446 Selsingen, von montags bis freitags von 8.00 Uhr - 12.00 Uhr sowie montags bis mittwochs von 14.00 Uhr - 16.00 Uhr und donnerstags von 14.00 Uhr - 18.00 Uhr, in der Zeit vom 01.02.2024 bis einschließlich 04.03.2024 eingesehen werden.

Stellungnahmen können während der Auslegungsfrist schriftlich, per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!, Fax oder in sonstiger elektronischer Form vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die o.g. Planung unberücksichtigt bleiben (§ 4a Absatz 6 BauGB).

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der u. a. Bekanntmachung zur Öffentlichkeitsbeteiligung sowie den zum Download bereitgestellten Planunterlagen.

Folgende Planunterlagen stehen zum Download bereit:

 (Eingestellt am 26.01.2024)

 Sollten sich Fragen zum Umgang mit dieser Internetseite ergeben, so schicken Sie uns bitte eine Email unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!.

Bebauungsplan Nr. 9 „Nördlich Bergstraße“, Godenstedt

Die Gemeinde Seedorf beabsichtigt, die Wohnbauentwicklung in der Ortschaft Godenstedt im Rahmen der Eigenentwicklung voranzutreiben, um den Wohnbedarf langfristig zu decken. Im Anschluss an die bestehende Wohnbebauung in der Umgebung steht nördlich der Bergstraße eine unbebaute Innenbereichsfläche zur Verfügung. Diese ist im Flächennutzungsplan der Samtgemeinde Selsingen als Wohnbaufläche dargestellt.

Der Rat der Gemeinde Seedorf hat in seiner Sitzung am 10.05.2023 dem Vorentwurf für den Bebauungsplan Nr. 9 „Nördlich Bergstraße“ in Godenstedt einschließlich textlicher Festsetzungen und örtlicher Bauvorschriften zugestimmt und beschlossen, die Beteiligung der Behörden nach § 4 Abs. 1 BauGB und die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB durchzuführen.

Auslegung durch Veröffentlichung im Internet

Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 9 „Nördlich Bergstraße“ in Godenstedt mit textlichen Festsetzungen, örtlichen Bauvorschriften und Entwurfsbegründung und der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung sind gemäß § 4a Abs. 4 BauGB i.V.m. § 3 Plansicherstellungsgesetz vom 20.05.2020 (BGBl. I S. 1041) – zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 18.03.2021 (BGBl. I S. 353) – zu jedermanns Einsicht auf der Homepage der Samtgemeinde Selsingen,  https://www.selsingen.de/leben-und-wohnen/gemeinde-seedorf unter „Bauleitpläne im Beteiligungsverfahren Gemeinde Seedorf“ während der Auslegungsfrist in der Zeit vom 05.06.2023 bis einschließlich 07.07.2023 eingestellt und abrufbar.

Öffentlichkeitsbeteiligung

Gemäß § 3 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) vom 23.09.2004 (BGBl. I, S. 2414) hat die Gemeinde über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentliche unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung eines Gebietes in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung möglichst frühzeitig öffentlich zu unterrichten. Der Öffentlichkeit wird hiermit die Möglichkeit gegeben, sich in der Zeit vom 05.06.2023 bis einschließlich 07. 07. 2023 bei der Gemeinde Seedorf, Bürgermeister Harald Hauschild, Godenstedt, Schulstraße 19, 27404 Seedorf über die Planung zu informieren sowie den Vorentwurf nebst Begründung einzusehen. Die öffentliche Darlegung bietet Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung.

Zusätzlich können die Planunterlagen auch bei der Samtgemeinde Selsingen, Hauptstraße 30, 27446 Selsingen, Zimmer 43, 27446 Selsingen, von montags bis freitags von 8.00 Uhr - 12.00 Uhr sowie montags bis mittwochs von 14.00 Uhr - 16.00 Uhr und donnerstags von 14.00 Uhr - 18.00 Uhr, in der Zeit vom 05.06.2023 bis einschließlich 07.07.2023 eingesehen werden.

Stellungnahmen

Stellungnahmen können während der Auslegungsfrist schriftlich, per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!, Fax oder in sonstiger elektronischer Form vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die o.g. Planung unberücksichtigt bleiben (§ 4a Absatz 6 BauGB).

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der u. a. Bekanntmachung zur Öffentlichkeitsbeteiligung sowie den zum Download bereitgestellten Planunterlagen.

Folgende Planunterlagen stehen zum Download bereit:

 

(Eingestellt am 26.05.2023)

Bebauungsplan Nr. 8 „Das neue Land“, Seedorf

Die Gemeinde Seedorf beabsichtigt, die Wohnbauentwicklung in der Ortschaft Seedorf im Rahmen der Eigenentwicklung voranzutreiben, um den Wohnbedarf mittel- bis langfristig zu decken. Die 41. Änderung des Flächennutzungsplanes der Samtgemeinde Selsingen stellt eine ca. 3,0 ha große Wohnbaufläche inkl. Ortsrandeingrünung zur Bereitstellung von Baugrundstücken im Nordwesten der Ortschaft Seedorf dar. Die Kapazitäten der östlich gelegenen Bebauung sind voll ausgeschöpft.

Der Rat der Gemeinde Seedorf hat in seiner Sitzung am 10.05.2023 dem Vorentwurf für den Bebauungsplan Nr. 8 „Das neue Land“ einschließlich textlicher Festsetzungen und örtlicher Bauvorschriften zugestimmt und beschlossen, die Beteiligung der Behörden nach § 4 Abs. 1 BauGB und die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB durchzuführen.

Auslegung durch Veröffentlichung im Internet

Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 8 „Das neue Land“ mit textlichen Festsetzungen, örtlichen Bauvorschriften und Entwurfsbegründung und der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung sind gemäß § 4a Abs. 4 BauGB i.V.m. § 3 Plansicherstellungsgesetz vom 20.05.2020 (BGBl. I S. 1041) – zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 18.03.2021 (BGBl. I S. 353) – zu jedermanns Einsicht auf der Homepage der Samtgemeinde Selsingen,  https://www.selsingen.de/leben-und-wohnen/gemeinde-seedorf unter „Bauleitpläne im Beteiligungsverfahren Gemeinde Seedorf“ während der Auslegungsfrist in der Zeit vom 05.06.2023 bis einschließlich 07.07.2023 eingestellt und abrufbar.

Öffentlichkeitsbeteiligung

Gemäß § 3 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) vom 23.09.2004 (BGBl. I, S. 2414) hat die Gemeinde über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentliche unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung eines Gebietes in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung möglichst frühzeitig öffentlich zu unterrichten. Der Öffentlichkeit wird hiermit die Möglichkeit gegeben, sich in der Zeit vom 05.06.2023 bis einschließlich 07. 07. 2023 bei der Gemeinde Seedorf, Bürgermeister Harald Hauschild, Godenstedt, Schulstraße 19, 27404 Seedorf über die Planung zu informieren sowie den Vorentwurf nebst Begründung einzusehen. Die öffentliche Darlegung bietet Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung.

Zusätzlich können die Planunterlagen auch bei der Samtgemeinde Selsingen, Hauptstraße 30, 27446 Selsingen, Zimmer 43, 27446 Selsingen, von montags bis freitags von 8.00 Uhr - 12.00 Uhr sowie montags bis mittwochs von 14.00 Uhr - 16.00 Uhr und donnerstags von 14.00 Uhr - 18.00 Uhr, in der Zeit vom 05.06.2023 bis einschließlich 07.07.2023 eingesehen werden.

Stellungnahmen

Stellungnahmen können während der Auslegungsfrist schriftlich, per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!, Fax oder in sonstiger elektronischer Form vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die o.g. Planung unberücksichtigt bleiben (§ 4a Absatz 6 BauGB).

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der u. a. Bekanntmachung zur Öffentlichkeitsbeteiligung sowie den zum Download bereitgestellten Planunterlagen.

Folgende Planunterlagen stehen zum Download bereit:

 

(Eingestellt am 26.05.2023)

Sollten sich Fragen zum Umgang mit dieser Internetseite ergeben, so schicken Sie uns bitte eine Email unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!.

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