Die Samtgemeinde Selsingen empfängt elektronische Rechnungen
Durch die EU-Richtlinie 2014/55 und die Niedersächsische Verordnung über den elektronischen Rechnungsverkehr (NERechVO) sind öffentliche Auftraggeber zum Empfang von elektronischen Rechnungen verpflichtet. Auch die Samtgemeinde Selsingen bietet ihren Auftragnehmern (ab sofort) diese Möglichkeit.
Versand, Empfang und Bearbeitung von elektronischen Rechnungen ermöglichen Effizienzvorteile für Rechnungssteller und Rechnungsempfänger. Als Rechnungssteller profitieren Sie von kürzeren Lieferzeiten, Einsparungen von Porto- und Papierkosten und einer besseren Archivierbarkeit.
Als Rechnungsempfänger erlaubt uns die Entgegennahme von eRechnungen eine kürzere Bearbeitungszeit.
Die elektronische Rechnung gemäß dem festgelegten Standard/Format XRechnung ist ein strukturierter, maschinenlesbarer Datensatz im Format XML. Eine reine PDF-Datei ist noch keine eRechnung. Eine Übermittlung der Rechnung im PDF-Format per E-Mail an
Wie gehen Sie vor, wenn Sie uns eine eRechnung schicken möchten?
- Erstellen Sie Ihre XRechnung im Niedersächsischen Antragssystem für Verwaltungsleistungen Online (NAVO) oder in Ihrem elektronischen Rechnungssystem (ERP-System).
- Zur Einreichung Ihrer standardkonformen eRechnungen senden Sie diese an
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. oder laden sie im NAVO hoch. Geben Sie unbedingt in der eRechnung die Leitweg-ID der Samtgemeinde Selsingen 033575404-0-43 an.
Die eRechnung wird dann an uns weitergeleitet. Sie erhalten eine Bestätigung über den Eingang der auf Formatkonformität geprüften Rechnung.
- Die eRechnung wurde erfolgreich zugestellt und wird durch die Samtgemeinde Selsingen bearbeitet.
Diese Beschreibung ist ebenfalls dem unten zur Verfügung gestellten Dokument "eRechnung - Lieferanteninformation Samtgemeinde Selsingen" zu entnehmen.