Informationen zur Wahlteilnahme für Unionsbürgerinnen und Unionsbürger aus anderen Mitgliedstaaten, die in Deutschland wohnen.
Sie können entweder in Ihrem Herkunfts-Mitgliedstaat oder in Deutschland an der Europawahl teilnehmen. Es darf aber nur einmal gewählt werden. Wenn Sie in Deutschland an der Europawahl teilnehmen möchten, müssen Sie sich in das Wählerverzeichnis Ihrer deutschen Wohnsitzgemeinde eintragen lassen. Dies müssen Sie nur einmal tun. Sie erhalten dann auch für künftige Europawahlen automatisch Ihre Wahlberechtigung.
Der Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis muss bis spätestens Sonntag, 19. Mai 2024 im Rathaus Selsingen sein. Sie müssen diesen rechtzeitig persönlich abgeben, in den Hausbriefkasten einwerfen oder per Post übersenden.
Den Antrag (ausfüllbares PDF-Dokument) finden Sie unter: https://www.bundeswahlleiterin.de/dam/jcr/d975b44c-d57d-439a-b290-7ff6b956ccb4/euwo_anlage-2a_ausfuellbar.pdf
Weitere Informationen: https://www.bmi.bund.de/EN/topics/constitution/electoral-law/european-elections/european-election-2024/european-election-2024-node.html