Räumpflicht bei Schnee & Glätte
Bei Schnee und Eis sind die Eigentümer*innen der angrenzenden Grundstücke für die Straßen- und Gehwegreinigung verantwortlich.
Das bedeutet u. a.:
Gehwege freiräumen (mind. 1 m Breite)
Bei Glätte mit abstumpfenden Mitteln wie Sand streuen
Werktags von 8–19 Uhr, sonn- & feiertags von 9–19 Uhr
Die genauen Regelungen ergeben sich aus der „Verordnung über die Art und den Umfang der Straßenreinigung in der Samtgemeinde Selsingen“ welche unter
https://www.selsingen.de/buergerservice/satzungen zu finden ist.








