Nach dem Niedersächsischen Schulgesetz (§ 64 NSchG) sind alle Kinder, die bis zum 30. September 2026 das 6. Lebensjahr vollenden, für das Schuljahr 2026/2027 schulpflichtig. Bei Kindern, die im Zeitraum zwischen dem 1. Juli 2026 und dem 30. September 2026 das 6. Lebensjahr vollenden, können die Eltern durch eine schriftliche Erklärung, die bis zum 1. Mai 2026 bei der zuständigen Grundschule abzugeben ist, die Einschulung um ein Jahr hinausschieben. Trotzdem gelten auch diese Kinder als schulpflichtig und müssen angemeldet werden.
Außerdem können die sogenannten „Kann-Kinder“, die zu Beginn des Schuljahres noch nicht schulpflichtig sind, auf Antrag der Erziehungsberechtigten in die Schule aufgenommen werden, wenn sie die für den Schulbesuch erforderliche körperliche und geistige Schulfähigkeit besitzen und in ihrem sozialen Verhalten ausreichend entwickelt sind. Diese Kinder werden mit der Aufnahme in die Schule schulpflichtig.
Die für die Anmeldung durch die Erziehungsberechtigten im Einzugsbereich der Grundschule Selsingen erforderlichen Formulare können ab sofort auf der Internetseite http://www.grundschule-selsingen.de heruntergeladen werden. Außerdem wird eine Kopie der Geburtsurkunde des Kindes, des Impfnachweises nach dem Masernschutzgesetz (§ 20 IfSG) und ggf. ein Nachweis zu einer abweichenden Sorgerechtsregelung (Gerichtsurteil bzw. Negativbescheinigung des zuständigen Jugendamtes) benötigt. Sollten diese ergänzenden Unterlagen noch nicht vollständig vorliegen, können sie auch nachgereicht werden. Die Anmeldeunterlagen sollen dann an folgenden Tagen persönlich in der Grundschule Selsingen, Im Sick 6, 27446 Selsingen abgegeben werden:
20.5.2025 in der Zeit von 13.30 bis 15.00 Uhr und am 22.5.2025 von 10.00 bis 15.00 Uhr.
Rückfragen sind gerne montags - freitags von 8.00 – 12.00 Uhr unter 04284/2241 möglich.
Grundschule Rhade: Die Eltern wurden bereits mit den Anmeldevordrucken angeschrieben.
Samtgemeinde Selsingen
Der Samtgemeindebürgermeister