In der Presse wurde zuletzt über das Jakobskreuz- bzw. Jakobsgreiskraut berichtet, woraufhin es mehrfache Nachfragen beim Landkreis Rotenburg (Wümme) gegeben hat.
Dieser teilt deshalb Folgendes zu den seit Sommer 2017 geltenden Regeln zur Entsorgung von Jakobsgreiskraut auf den Grünschnittsammelplätzen mit:
- In kleinen Mengen kann das Kraut in die Container auf den Grünschnittsammelplätzen gegeben werden.
- Pro Anlieferer und Anlieferungstag dürfen bis zu 500 Liter abgegeben werden.
- In einem vollen Container dürfen insgesamt nicht mehr als 2 m³ des Krautes sein, damit der Kompostierungsprozess zur Hygienisierung sicher durchlaufen wird.
- Wichtig ist, dass die Pflanze in die Container kommt, denn es macht eine sogenannte Notreife. Wird die Pflanze beim Baum- und Strauchschnitt abgeladen, bilden sich aus den Blüten ganz schnell Samen die verweht werden, so dass sich die Pflanze um die Plätze herum immer mehr ausbreiten würde.
- Größere Mengen müssen nach Helvesiek gebracht werden. Damit sich die Pflanze nicht beim Transport ausbereiten kann, muss das Material entweder abgedeckt oder in Säcken verpackt transportiert werden.
- Mengen von mehr als 1 m³ sind zuvor auf der Entsorgungsanlage in Helvesiek anzumelden (Tel.-Nr. 04261 983-3911). Bis zu 4 m³ Grünschnitt werden dort kostenlos angenommen. Darüber hinaus gehende Mengen werden in Rechnung gestellt
Ergänzende Hinweise:
Während des großtechnischen Kompostierungsprozesses werden hohe Temperaturen erreicht, so dass die Samen komplett absterben (Hygienisierung) und die Pflanze sich nicht weiterverbreiten kann. Im Komposthaufen des eigenen Gartens geschieht dies nicht. Monochargen müssen aber auch in einer großtechnischen Kompostierung vermieden werden. Deshalb werden keine Sondercontainer aufgestellt.