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Bauleitpläne im Beteiligungsverfahren (§ 3 Abs. 2 BauGB) Gemeinde Selsingen

An dieser Stelle können Sie sich über Planungen in der Gemeinde Selsingen informieren und an laufenden Verfahren teilnehmen, indem Sie Ihre Stellungnahme abgeben.

Folgende laufende Planverfahren können derzeit durch einfaches Anklicken eingesehen werden:

1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 29 „Neben dem Rathaus“, Selsingen

Die Gemeinde Selsingen beabsichtigt, den Bebauungsplan Nr. 29 „Neben dem Rathaus“ zu ändern. Der Bebauungsplan Nr. 29 „Neben dem Rathaus“ setzt im Planbereich als Art der baulichen Nutzung ein „allgemeines Wohngebiet“ fest. Die aktuellen Planungen sehen für das Grundstück an der Bundesstraße 71 neben dem Rathaus die Errichtung eines Bürogebäudes vor, für das als Art der baulichen Nutzung ein „Urbanes Gebiet“ im Planbereich ausgewiesen werden soll.
 
Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Selsingen hat in seiner Sitzung am 12.03.2024 dem Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 29 „Neben dem Rathaus“ mit textlichen Festsetzungen sowie der Entwurfsbegründung zugestimmt und beschlossen, die Beteiligung der Behörden nach § 4 Abs. 2 BauGB und die Veröffentlichung im Internet nach § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
 
Die Planunterlagen und der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung werden gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 25. März 2024 bis einschließlich 30. April 2024 im Internet veröffentlicht.
 
Zusätzlich liegt der Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 29 „Neben dem Rathaus“ mit textlichen Festsetzungen sowie die Entwurfsbegründung zu jedermanns Einsicht im Rathaus der Samtgemeinde Selsingen, Hauptstraße 30, 27446 Selsingen, Zimmer OG 43, in der Zeit vom 25. März 2024 bis einschließlich 30. April 2024 öffentlich aus. Die Unterlagen können montags bis freitags von 8.00 Uhr - 12.00 Uhr sowie montags bis mittwochs von 14.00 Uhr - 16.00 Uhr und donnerstags von 14.00 Uhr - 18.00 Uhr eingesehen werden.
 
Stellungnahmen können während der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden. Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden (E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!, Telefax= 04284-9307555 oder in sonstiger elektronischer Form). Bei Bedarf können Stellungnahmen auch auf anderem Wege abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die o.g. Planung unberücksichtigt bleiben.
 
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der u. a. Bekanntmachung zur Veröffentlichung im Internet sowie den zum Download bereitgestellten Planunterlagen.
 
Folgende Planunterlagen stehen zum Download bereit:
 
(Eingestellt am 15.03.2024)
 
Sollten sich Fragen zum Umgang mit dieser Internetseite ergeben, so schicken Sie uns bitte eine Email unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!.

Bebauungsplan Nr. 30 „Verbrauchermarkt Hauptstraße 28“, Selsingen

Die Gemeinde Selsingen beabsichtigt mit der vorliegenden Planung, die Versorgungsfunktion des Ortskerns von Selsingen zu stärken. Der am Standort vorhandene Verbrauchermarkt soll abgebrochen und entsprechend heutigen Standards hinsichtlich der Größe, des Zuschnitts und der Warenpräsentation neu errichtet werden. Damit möchte die Gemeinde seiner raumordnerischen Aufgabe als Grundzentrum, zentrale Einrichtungen und Angebote zur Deckung des allgemeinen täglichen Bedarfs bereitzustellen, Rechnung tragen.

 Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Selsingen hat in seiner Sitzung am 22.07.2021 dem Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 30 „Verbrauchermarkt Hauptstraße 28“, Selsingen einschließlich textlicher Festsetzungen sowie der Entwurfsbegründung zugestimmt und beschlossen, die Beteiligung der Behörden nach § 4 Abs. 2 BauGB und die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen. Die Aufstellung des vorliegenden Bebauungsplanes soll im beschleunigten Verfahren als Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB erfolgen. Von einer Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB und von einem Umweltbericht gemäß § 2a BauGB wird abgesehen.

 Auslegung durch Veröffentlichung im Internet

Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 30 „Verbrauchermarkt Hauptstraße 28“, Selsingen einschließlich textlicher Festsetzungen sowie die Entwurfsbegründung sind gemäß § 4a Abs. 4 BauGB i.V.m. § 3 Plansicherstellungsgesetz vom 28.05.2020 zu jedermanns Einsicht auf der Homepage der Samtgemeinde Selsingen, https://www.selsingen.de/leben-und-wohnen/gemeinde-selsingen unter „Bauleitpläne im Beteiligungsverfahren Gemeinde Selsingen“ während der Auslegungsfrist in der Zeit vom 13.09.2021 bis einschließlich 15.10.2021 eingestellt und abrufbar.

 Öffentliche Auslegung

Der Bebauungsplanentwurf mit textlichen Festsetzungen sowie die Entwurfsbegründung liegen zusätzlich gemäß § 3 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 3 Plansicherstellungsgesetz vom 28.05.2020 zu jedermanns Einsicht im Rathaus der Samtgemeinde Selsingen, Hauptstraße 30, 27446 Selsingen, Zimmer 43, in der Zeit vom

13.09.2021 bis einschließlich 15.10.2021 öffentlich aus. Die Unterlagen können montags bis freitags von 8.00 Uhr - 12.00 Uhr sowie montags bis mittwochs von 14.00 Uhr - 16.00 Uhr und donnerstags von 14.00 Uhr - 18.00 Uhr eingesehen werden.

 Stellungnahmen

Stellungnahmen können während der Auslegungsfrist schriftlich, per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!, Fax oder in sonstiger elektronischer Form vorgebracht werden. Eine Abgabe von Erklärungen zur Niederschrift wird gemäß § 4 Plansicherstellungsgesetz vom 28.05.2020 ausgeschlossen. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die o.g. Planung unberücksichtigt bleiben (§ 4a Absatz 6 BauGB).

 Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der u. a. Bekanntmachung zur öffentlichen Auslegung sowie den zum Download bereitgestellten Planunterlagen.

 Folgende Planunterlagen stehen zum Download bereit:

(Eingestellt am 01.09.2021)

 Sollten sich Fragen zum Umgang mit dieser Internetseite ergeben, so schicken Sie uns bitte eine Email unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!.

 

1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 „Drook", Selsingen

Die Gemeinde Selsingen beabsichtigt, den Bebauungsplan Nr. 1 „Drook“ in einem Teilbereich zu ändern. Der Bebauungsplan Nr. 1 „Drook“ der Gemeinde Selsingen von 1984 setzt in einem kleinen Teilbereich eine „Fläche für Gemeinbedarf“ mit der Zweckbestimmung „Post“ fest. Die Nutzung des vorhandenen Gebäudes durch die Deutsche Post endet in Kürze. Die im Bebauungsplan Nr. 1 „Drook“ festgesetzte Fläche für Gemeinbedarf („Post“) soll in einem Teilbereich zu einem „allgemeinen Wohngebiet“ umgewandelt werden. Durch diese Nutzungsänderung wird ein Leerstand auf Dauer verhindert.

Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Selsingen hat in seiner Sitzung am 26.05.2021 dem Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 „Drook“ mit textlichen Festsetzungen sowie der Entwurfsbegründung zugestimmt und beschlossen, die Beteiligung der Behörden nach § 4 Abs. 2 BauGB und die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen. Die Aufstellung des vorliegenden Bebauungsplanes soll im beschleunigten Verfahren als Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB erfolgen. Von einer Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB und von einem Umweltbericht gemäß § 2a BauGB wird abgesehen.

Auslegung durch Veröffentlichung im Internet

Der Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 „Drook“ mit textlichen Festsetzungen sowie die Entwurfsbegründung sind gemäß § 4a Abs. 4 BauGB i.V.m. § 3 Plansicherstellungsgesetz vom 28.05.2020 zu jedermanns Einsicht auf der Homepage der Samtgemeinde Selsingen, https://www.selsingen.de/leben-und-wohnen/gemeinde-selsingen unter „Bauleitpläne im Beteiligungsverfahren Gemeinde Selsingen“ während der Auslegungsfrist in der Zeit vom 21.06.2021 bis einschließlich 23.07.2021 eingestellt und abrufbar.

Öffentliche Auslegung

Der Bebauungsplanentwurf mit textlichen Festsetzungen und Begründung sowie die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen liegen zusätzlich gemäß § 3 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 3 Plansicherstellungsgesetz vom 28.05.2020 zu jedermanns Einsicht im Rathaus der Samtgemeinde Selsingen, Hauptstraße 30, 27446 Selsingen, Zimmer 43, in der Zeit vom 21.06.2021 bis einschließlich 23.07.2021 öffentlich aus. Die Unterlagen können montags bis freitags von 8.00 Uhr - 12.00 Uhr sowie montags bis mittwochs von 14.00 Uhr - 16.00 Uhr und donnerstags von 14.00 Uhr - 18.00 Uhr aufgrund der derzeitigen Corona-Pandemie nur nach vorheriger Termin-Vereinbarung, Tel. 04284-9307300, eingesehen werden.

Stellungnahmen

Stellungnahmen können während der Auslegungsfrist schriftlich, per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!, Fax oder in sonstiger elektronischer Form vorgebracht werden. Eine Abgabe von Erklärungen zur Niederschrift wird gemäß § 4 Plansicherstellungsgesetz vom 28.05.2020 ausgeschlossen. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die o.g. Planung unberücksichtigt bleiben (§ 4a Absatz 6 BauGB).

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der u. a. Bekanntmachung zur öffentlichen Auslegung sowie den zum Download bereitgestellten Planunterlagen.

Folgende Planunterlagen stehen zum Download bereit:

(Eingestellt am 02.06.2021)

 Sollten sich Fragen zum Umgang mit dieser Internetseite ergeben, so schicken Sie uns bitte eine Email unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!.

Bebauungsplan Nr. 34 „Südlich Granstedter Straße", Selsingen

Die Gemeinde Selsingen beabsichtigt, das Angebot an Wohnbauflächen im Gemeindegebiet zu erweitern. Damit möchte die Gemeinde auf die hohe Nachfrage an Wohnbauplätzen reagieren und seiner raumordnerischen Aufgabe, für die Sicherung und Entwicklung von Wohnstätten zu sorgen, Rechnung tragen.

Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Selsingen hat in seiner Sitzung am 03.03.2021 dem Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 34 „Südlich Granstedter Straße" einschließlich textlicher Festsetzungen, örtlicher Bauvorschriften und Entwurfsbegründung zugestimmt und beschlossen, die Beteiligung der Behörden nach § 4 Abs. 2 BauGB und die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

Auslegung durch Veröffentlichung im Internet

Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 34 „Südlich Granstedter Straße" mit Begründung und Umweltbericht sowie die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen sind gemäß § 4a Abs. 4 BauGB i.V.m. § 3 Plansicherstellungsgesetz vom 28.05.2020 zu jedermanns Einsicht auf der Homepage der Samtgemeinde Selsingen, https://www.selsingen.de/leben-und-wohnen/gemeinde-selsingen unter „Bauleitpläne im Beteiligungsverfahren Gemeinde Selsingen“ während der Auslegungsfrist in der Zeit vom 29.03.2021 bis einschließlich 07.05.2021 eingestellt und abrufbar.

Öffentliche Auslegung

Der Bebauungsplanentwurf mit Begründung und Umweltbericht sowie die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen liegen zusätzlich gemäß § 3 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 3 Plansicherstellungsgesetz vom 28.05.2020 zu jedermanns Einsicht im Rathaus der Samtgemeinde Selsingen, Hauptstraße 30, 27446 Selsingen, Zimmer 43, in der Zeit vom 29.03.2021 bis einschließlich 07.05.2021 öffentlich aus.

Die Unterlagen können montags bis freitags von 8.00 Uhr - 12.00 Uhr sowie montags bis mittwochs von 14.00 Uhr - 16.00 Uhr und donnerstags von 14.00 Uhr - 18.00 Uhr aufgrund der derzeitigen Corona-Pandemie nur nach vorheriger Termin-Vereinbarung eingesehen werden.

Stellungnahmen

Stellungnahmen können während der Auslegungsfrist schriftlich, per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!, Fax oder in sonstiger elektronischer Form vorgebracht werden. Eine Abgabe von Erklärungen zur Niederschrift wird gemäß § 4 Plansicherstellungsgesetz vom 28.05.2020 ausgeschlossen. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die o.g. Planung unberücksichtigt bleiben (§ 4a Absatz 6 BauGB).

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der u. a. Bekanntmachung zur öffentlichen Auslegung sowie den zum Download bereitgestellten Planunterlagen.

Folgende Planunterlagen stehen zum Download bereit:

 (Eingestellt am 09.03.2021)

 Sollten sich Fragen zum Umgang mit dieser Internetseite ergeben, so schicken Sie uns bitte eine Email unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!.

Bebauungsplan Nr. 34 „Südlich Granstedter Straße", Selsingen

Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Selsingen hat in seiner Sitzung am 14.09.2020 dem Vorentwurf für den Bebauungsplan Nr. 34 „Südlich Granstedter Straße“ zugestimmt und beschlossen, die Beteiligung der Behörden nach § 4 Abs. 1 BauGB und die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB durchzuführen.

Die Gemeinde Selsingen beabsichtigt mit der vorliegenden Planung, das Angebot an Wohnbauflächen im Gemeindegebiet zu erweitern. Damit möchte die Gemeinde auf die hohe Nachfrage an Wohnbauplätzen reagieren und seiner raumordnerischen Aufgabe, für die Sicherung und Entwicklung von Wohnstätten zu sorgen, Rechnung tragen.

Der Öffentlichkeit wird hiermit die Möglichkeit gegeben, sich in der Zeit vom 19. Oktober 2020 bis einschließlich 23. November 2020 bei der Gemeinde Selsingen, Hauptstraße 30, 27446 Selsingen, Zimmer 43, montags bis freitags von 8.00 Uhr - 12.00 Uhr sowie montags bis mittwochs von 14.00 Uhr - 16.00 Uhr und donnerstags von 14.00 Uhr - 18.00 Uhr, über die Planung zu informieren sowie den Vorentwurf nebst Begründung einzusehen. Die öffentliche Darlegung bietet Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung. Stellungnahmen können auch per Email an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! geschickt werden.

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der u. a. Bekanntmachung zur öffentlichen Auslegung sowie den zum Download bereitgestellten Planunterlagen.

 Folgende Planunterlagen stehen zum Download bereit:

 (Eingestellt am 02.10.2020)

 Sollten sich Fragen zum Umgang mit dieser Internetseite ergeben, so schicken Sie uns bitte eine Email unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!.

Bebauungsplan Nr. 33 "Südlich Haaßeler Straße" der Gemeinde Selsingen

Die Gemeinde Selsingen beabsichtigt, einen Bebauungsplan für eine Wohnbauentwicklung auf einer zentrumsnahen Innerortsfläche im Grundzentrum Selsingen aufzustellen. Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 33 "Südlich Haaßeler Straße" soll als Bebauungsplan der Nachverdichtung gemäß § 13a Baugesetzbuch (BauGB) im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt werden, da es sich um einen Fall der Innenentwicklung handelt.

Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Selsingen hat in seiner Sitzung am 25.10.2017 dem Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 33 "Südlich Haaßeler Straße" einschließlich textlicher Festsetzungen mit Begründung zugestimmt und gemäß § 13a Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4a Abs. 2 und § 13 Abs. 2 BauGB beschlossen, die Beteiligung der Behörden nach § 4 Abs. 2 BauGB und die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB gleichzeitig durchzuführen.

Folgende Planunterlagen stehen zum Download bereit:

 Stellungnahmen in elektronischer Form richten Sie bitte an:  Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

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