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An dieser Stelle können Sie sich über Planungen in der Samtgemeinde Selsingen informieren und an laufenden Verfahren teilnehmen, indem Sie Ihre Stellungnahme abgeben.

 

Folgende laufende Planverfahren können derzeit durch einfaches Anklicken eingesehen werden:

46. Änderung des Flächennutzungsplanes des Samtgemeinde Selsingen (Erweiterung Gewerbliche Baufläche“ am „Haaßeler Weg“ in Seedorf)

Die Samtgemeinde Selsingen beabsichtigt, die 46. Änderung des Flächennutzungsplanes durchzuführen. Ziel und Zweck der 46. Änderung des Flächennutzungsplanes ist es, die im wirksamen Flächennutzungs-plan dargestellte Gewerbliche Baufläche“ am „Haaßeler Weg“ in Seedorf in östliche und südliche Rich-tung zu erweitern, um den vorhandenen Gewerbebetrieb am Betriebsstandort in der Heimatgemeinde Seedorf zukunftsfähig aufzustellen und den langfristigen Fortbestand zu sichern. Die vorhandene Fläche des aktuellen Firmengeländes ist hierfür nicht ausreichend.
 
Der Samtgemeindeausschuss hat in seiner Sitzung am 16.11.2023 dem Vorentwurf für die 46. Änderung des Flächennutzungsplanes zugestimmt und beschlossen, die Beteiligung der Behörden nach § 4 Abs. 1 BauGB und die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB durchzuführen.
 
Der Öffentlichkeit wird hiermit die Möglichkeit gegeben, sich in der Zeit vom 27. Dezember 2023 bis einschließlich 30. Januar 2024 bei der Samtgemeinde Selsingen, Hauptstraße 30, Zimmer 43, 27446 Selsingen, von montags bis freitags von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr sowie montags bis mittwochs von 14.00 Uhr - 16.00 Uhr und donnerstags von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr über die Planung zu informieren sowie den Vorentwurf nebst Erläuterungen einzusehen. Die öffentliche Darlegung bietet Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung.
 
Stellungnahmen können während der Auslegungsfrist schriftlich, per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!, Fax oder in sonstiger elektronischer Form vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die o.g. Planung unberücksichtigt bleiben (§ 4a Absatz 6 BauGB).
 
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der u. a. Bekanntmachung zur Öffentlichkeitsbeteiligung sowie den zum Download bereitgestellten Planunterlagen.
 
Folgende Planunterlagen stehen zum Download bereit:
 
(Eingestellt am 08.12.2023)
 
Sollten sich Fragen zum Umgang mit dieser Internetseite ergeben, so schicken Sie uns bitte eine Email unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!.

45. Änderung des Flächennutzungsplanes des Samtgemeinde Selsingen (Erweiterung Sonderbaufläche „Bioenergie“ Malstedt

Die Samtgemeinde Selsingen beabsichtigt, die 45. Änderung des Flächennutzungsplanes durchzuführen. Ziel und Zweck der 45. Änderung des Flächennutzungsplanes ist es, die im wirksamen Flächennutzungs-plan dargestellte Sonderbaufläche „Bioenergie“ in Malstedt in westliche Richtung zu erweitern, damit der geplante Bau eines Speicherbeckens für Wasser bzw. Permeat für den Betrieb des geplanten Nährstoffwerkes in Malstedt realisiert werden kann. Die Kapazitäten der vorhandenen Sonderbaufläche „Bioenergie“ sind hierfür nicht ausreichend.
 
Der Samtgemeindeausschuss hat in seiner Sitzung am 16.11.2023 dem Vorentwurf für die 45. Änderung des Flächennutzungsplanes zugestimmt und beschlossen, die Beteiligung der Behörden nach § 4 Abs. 1 BauGB und die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB durchzuführen.
 
Der Öffentlichkeit wird hiermit die Möglichkeit gegeben, sich in der Zeit vom 19. Dezember 2023 bis einschließlich 22. Januar 2024 bei der Samtgemeinde Selsingen, Hauptstraße 30, Zimmer 43, 27446 Selsingen, von montags bis freitags von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr sowie montags bis mittwochs von 14.00 Uhr - 16.00 Uhr und donnerstags von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr über die Planung zu informieren sowie den Vorentwurf nebst Erläuterungen einzusehen. Die öffentliche Darlegung bietet Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung.
 
Stellungnahmen können während der Auslegungsfrist schriftlich, per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!, Fax oder in sonstiger elektronischer Form vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die o.g. Planung unberücksichtigt bleiben (§ 4a Absatz 6 BauGB).
 
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der u. a. Bekanntmachung zur Öffentlichkeitsbeteiligung sowie den zum Download bereitgestellten Planunterlagen.
 
Folgende Planunterlagen stehen zum Download bereit:
 
(Eingestellt am 05.12.2023)
 
Sollten sich Fragen zum Umgang mit dieser Internetseite ergeben, so schicken Sie uns bitte eine Email unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!.

 

44. Änderung des Flächennutzungsplanes des Samtgemeinde Selsingen (Erweiterung Gewerbliche Baufläche“ am „Rhadereistedter Bahnhof“)

Die Samtgemeinde Selsingen beabsichtigt, die 44. Änderung des Flächennutzungsplanes durchzuführen. Ziel und Zweck der 44. Änderung des Flächennutzungsplanes ist es, die im wirksamen Flächennutzungsplan dargestellte Gewerbliche Baufläche“ am „Rhadereistedter Bahnhof“ in westliche und südöstliche Richtung zu erweitern, um die gewerbliche Entwicklung des Standortes „Rhadereistedter Bahnhof“ langfristig zu sichern und den angesiedelten Gewerbebetrieben ausreichend Entwicklungsmöglichkeiten zu geben. Die bisher nicht überplanten Flächen zwischen der Bahnhofstraße und der Industriestraße sollen nunmehr ebenfalls im Flächennutzungsplan als „gewerbliche Baufläche“ dargestellt werden.
 
Der Samtgemeindeausschuss hat in seiner Sitzung am 16.11.2023 dem Vorentwurf für die 44. Änderung des Flächennutzungsplanes zugestimmt und beschlossen, die Beteiligung der Behörden nach § 4 Abs. 1 BauGB und die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB durchzuführen.
 
Der Öffentlichkeit wird hiermit die Möglichkeit gegeben, sich in der Zeit vom 02. Januar 2024 bis einschließlich 05. Februar 2024 bei der Samtgemeinde Selsingen, Hauptstraße 30, Zimmer 43, 27446 Selsingen, von montags bis freitags von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr sowie montags bis mittwochs von 14.00 Uhr - 16.00 Uhr und donnerstags von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr über die Planung zu informieren sowie den Vorentwurf nebst Erläuterungen einzusehen. Die öffentliche Darlegung bietet Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung.
 
Stellungnahmen können während der Auslegungsfrist schriftlich, per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!, Fax oder in sonstiger elektronischer Form vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die o.g. Planung unberücksichtigt bleiben (§ 4a Absatz 6 BauGB).
 
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der u. a. Bekanntmachung zur Öffentlichkeitsbeteiligung sowie den zum Download bereitgestellten Planunterlagen.
 
Folgende Planunterlagen stehen zum Download bereit:
 
(Eingestellt am 12.12.2023)
 
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42. Änderung des Flächennutzungsplanes des Samtgemeinde Selsingen (Gemeinbedarfsfläche „Feuerwehr“ Selsingen u. a.)

Die Samtgemeinde Selsingen beabsichtigt, die 42. Änderung des Flächennutzungsplanes durchzuführen. Ziel und Zweck der 42. Änderung des Flächennutzungsplanes ist es, einen neuen Standort für die Stützpunktfeuerwehr von Selsingen, Flächen für zukünftige Gewerbeansiedlungen sowie gemischte Bauflächen im Grundzentrum von Selsingen darzustellen. Der Änderungsbereich befindet sich westlich der „Raiffeisenstraße“ in Selsingen, in unmittelbarer Nähe des Gewerbegebietes „An der Bahn“.
 
Der Samtgemeindeausschuss hat in seiner Sitzung am 16.11.2023 dem Vorentwurf für die 42. Änderung des Flächennutzungsplanes zugestimmt und beschlossen, die Beteiligung der Behörden nach § 4 Abs. 1 BauGB und die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB durchzuführen.
 
Der Öffentlichkeit wird hiermit die Möglichkeit gegeben, sich in der Zeit vom 08. Januar 2024 bis einschließlich 09. Februar 2024 bei der Samtgemeinde Selsingen, Hauptstraße 30, Zimmer 43, 27446 Selsingen, von montags bis freitags von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr sowie montags bis mittwochs von 14.00 Uhr - 16.00 Uhr und donnerstags von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr über die Planung zu informieren sowie den Vorentwurf nebst Erläuterungen einzusehen. Die öffentliche Darlegung bietet Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung.
 
Stellungnahmen können während der Auslegungsfrist schriftlich, per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!, Fax oder in sonstiger elektronischer Form vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die o.g. Planung unberücksichtigt bleiben (§ 4a Absatz 6 BauGB).
 
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der u. a. Bekanntmachung zur Öffentlichkeitsbeteiligung sowie den zum Download bereitgestellten Planunterlagen.
 
Folgende Planunterlagen stehen zum Download bereit:
 
(Eingestellt am 15.12.2023)
 
Sollten sich Fragen zum Umgang mit dieser Internetseite ergeben, so schicken Sie uns bitte eine Email unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!.

Planänderungs- bzw. - ergänzungsverfahren für die Errichtung einer Deponie der Klasse I in der Gemarkung Haaßel

Genehmigungsverfahren nach dem KrWG

(Kriete Kaltrecycling GmbH, Seedorf)

Bekanntmachung des Gewerbeaufsichtsamtes Lüneburg vom 17.01.2022

Az.: 4.1 LG000034351-253

-Ergänzende Auslegung-

Der Planfeststellungsbeschluss vom 28.01.2015 für die Errichtung einer Deponie der Klasse I in der Gemarkung Haaßel, Antragsteller Kriete Kaltrecycling GmbH, ist vom Oberverwaltungsgericht Lüneburg mit Urteil vom 04.07.2017 für teilweise rechtswidrig und daher im Ganzen für nicht vollziehbar erklärt worden. Neben dem fehlenden Einvernehmen für die wasserrechtliche Erlaubnis für die Einleitung und Versickerung von Oberflächenwasser bemängelte das Gericht die fehlende Alternativenprüfung bei der Auswahl des Standortes.

Um diese Verfahrensfehler im Rahmen eines Planänderungs- bzw. - ergänzungsverfahrens heilen zu können, hat die Kriete Kaltrecycling GmbH nunmehr die Planunterlagen hinsichtlich der Ableitung von Oberflächenwasser überarbeitet, um eine Alternativenuntersuchung ergänzt und ein Planänderungs- bzw. - ergänzungsverfahren beantragt. Das Staatliche Gewerbeaufsichtsamt Lüneburg ist gemäß § 4 Abs. 2 Nr. 1 ZustVO-Abfall vom 18.12.1997 (Nds. GVBl. S. 557), zuletzt geändert durch Verordnung vom 13.06.2019 (Nds. GVBl. S. 151), zuständig für die Durchführung von Planänderungs- und ergänzungsverfahren für Deponien nach § 35 Abs. 2 Kreislaufwirtschaftsgesetz.

 Die eingereichten Unterlagen, bestehend aus der Neubemessung der Oberflächenwassererfassung und der Alternativenuntersuchung, werden in der Fassung, die beim Staatlichen Gewerbeaufsichtsamt am 23.12.2021 und 13.01.2022 eingegangen ist, vollständig ausgelegt.

 Die Änderungs- bzw. Ergänzungsunterlagen liegen in der Zeit vom

16.02.2022 bis 15.03.2022 (einschließlich) 

  • beim Gewerbeaufsichtsamt Lüneburg, Auf der Hude 2, 21339 Lüneburg, Zi.0.137

montags bis donnerstags von 8.00 Uhr bis 16.30 Uhr, und
freitags von 8.00 Uhr bis 14.00 Uhr,          

  • bei der Gemeinde Selsingen und Samtgemeinde Selsingen, im Rathaus der Samtgemeinde Selsingen, Hauptstraße 30, 27446 Selsingen, Zimmer 43,
montags bis freitags von 8.00 Uhr - 12.00 Uhr sowie
montags bis mittwochs von 14.00 Uhr - 16.00 Uhr und
donnerstags von 14.00 Uhr - 18.00 Uhr, und 
  • bei der Gemeinde Anderlingen, Bürgermeister Friedhelm Brunckhorst, Grafel, Winderswohlde 6, 27446 Anderlingen,
aus und können dort während der vorgenannten Dienststunden oder nach telefonischer Vereinbarung von jedermann eingesehen werden.
 
Die Planunterlagen können bei der Gemeinde Anderlingen nach telefonischer Vereinbarung, Tel. 04284/ 927168, bei Bürgermeister Friedhelm Brunckhorst eingesehen werden.
 
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der u. a. zum Download bereitgestellten Bekanntmachung zur öffentlichen Auslegung.

Folgende Planunterlagen stehen zum Download bereit:

Die eingereichten Planunterlagen sind auch auf der Internetseite des GAA unter „Bekanntmachungen“ unter folgendem Link einsehbar:

https://www.gewerbeaufsicht.niedersachsen.de/startseite/bekanntmachungen/luneburg_celle_cuxhaven/genehmigungsverfahren-nach-dem-krwg-208388.html

(Eingestellt am 04.02.2022)

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Folgende abgeschlossene Planverfahren können derzeit durch einfaches Anklicken eingesehen werden:

41. ÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANES DER SAMTGEMEINDE SELSINGEN (Sammelverfahren)

41. ÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANES DER SAMTGEMEINDE SELSINGEN (Sammelverfahren)

Der Landkreis Rotenburg (Wümme) hat mit Verfügung vom 05.08.2020 (Az.: 63 Rotenburg (Wümme) – 61 72 60/234) die vom Rat der Samtgemeinde Selsingen am 29.04.2020 beschlossene 41. Änderung des Flächennutzungsplanes gemäß § 6 Abs. 1 Baugesetzbuch genehmigt. Die 41. Änderung des Flächennutzungsplanes ist gemäß § 6 Abs. 5 BauGB mit der Bekanntmachung im Amtsblatt für den Landkreis Rotenburg (Wümme) am 15.08.2020 in Kraft getreten.

In der 41. Änderung des Flächennutzungsplanes der Samtgemeinde Selsingen sind folgende Änderungsbereiche dargestellt:

  • 1 – Wohnbaufläche "Feldstraße", Seedorf
  • 2 – Erweiterung Gewerbliche Baufläche "Godenstedter Straße", Seedorf
  • 3 – Wohnbaufläche "Granstedter Straße", Selsingen
  • 4 – Wohnbaufläche "Kutenholzer Straße II", Byhusen
  • 5 – Wohnbaufläche "Richtweg", Deinstedt

 Weitere Informationen entnehmen Sie bitte den zum Download bereitgestellten Planunterlagen.

 Folgende Planunterlagen stehen zum Download bereit:

(Eingestellt am 13.10.2020)

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Umsetzung der EU-Umgebungslärmrichtlinie; hier: Aufstellung von Lärmaktionsplänen (LAP)

Umsetzung der EU-Umgebungslärmrichtlinie; hier: Aufstellung von Lärmaktionsplänen (LAP)
 
Gemäß § 47d des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) ist jede lärmkartierte Gemeinde verpflichtet, einen Lärmaktionsplan (LAP) aufzustellen, unabhängig von der Anzahl der betroffenen Einwohner.
Die nun fertiggestellte Lärmkartierung des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz (MU) zeigt, dass die Samtgemeinde Selsingen an mindestens einer kartierungspflichtigen Hauptverkehrsstraße liegt (Bundesstraße 71) und dementsprechend die Verpflichtung besteht, einen LAP zu erstellen.
 
Im Falle von Samtgemeinden haben die Samtgemeinden den  LAP  zu  erstellen,  dabei ist aber  jede  der  kartierten  Mitgliedsgemeinden einzeln aufzuführen. Für den Bereich der Samtgemeinde Selsingen sind die Gemeinden Deinstedt, Sandbostel, Seedorf und Selsingen betroffen.
Die Entwürfe der Lärmaktionspläne für die Gemeinden Deinstedt, Sandbostel, Seedorf und Selsingen haben in der Zeit vom 08.10.2018 bis einschließlich 09.11.2018 öffentlich ausgelegen. Anregungen von Bürgern liegen nicht vor.
 
Der Samtgemeinderat hat die Lärmaktionspläne für die Gemeinden Deinstedt, Sandbostel, Seedorf und Selsingen in seiner Sitzung am 26.11.2018 beschlossen.
Die Lärmaktionspläne können bei der Samtgemeinde Selsingen, Hauptstraße 30, 27446 Selsingen, Zimmer 43, während der Dienststunden von jedermann eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden.
 
Folgende Planunterlagen stehen zum Download bereit:

 

 

 

 

 (Eingestellt am 06.12.2018)

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40. ÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANES DER SAMTGEMEINDE SELSINGEN (Sonstiges Sondergebiet "Schießsport Rhadereistedt")

 40. ÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANES DER SAMTGEMEINDE SELSINGEN (Sonstiges Sondergebiet "Schießsport Rhadereistedt")

Der Landkreis Rotenburg (Wümme) hat mit Verfügung vom 10.01.2019 (Az.: 63 ROW – 61 72 60/220) die vom Rat der Samtgemeinde Selsingen am 19.09.2018 beschlossene 40. Änderung des Flächennutzungsplanes gemäß § 6 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) genehmigt.
 
Im Änderungsbereich ist ein Sonstiges Sondergebiet mit der Zweckbestimmung "Schießsport" in der Gemarkung Rhadereistedt gemäß § 11 Baunutzungsverordnung (BauNVO) im Flächennutzungsplan dargestellt, um die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung eines Lärmschutzwalles sowie die Modernisierung der technischen Einrichtungen der vorhandenen Tontaubenschießanlage (Anlagensteuerung) zu schaffen und somit eine Immissionsminderung zu realisieren.
 
Die 40. Änderung des Flächennutzungsplanes ist gemäß § 6 Abs. 5 BauGB mit der Bekanntmachung im Amtsblatt für den Landkreis Rotenburg (Wümme) am 31.01.2019 in Kraft getreten.

 

Folgende Planunterlagen stehen zum Download bereit:

 (eingestellt am 31.01.2019)

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Hauptstr. 30
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Fax: 04284 - 9307-555
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Do. 14.00 - 18.00 Uhr