Samtgemeinde Selsingen
Bahnhofstraße 8
27446 Selsingen

Tel.: 04284 - 9307-0
Fax: 04284 - 930786
samtgemeinde@selsingen.de
Heute ist der 6.9.2010


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Müllentsorgung

Alle Informationen zur Müllentsorgung, Abfuhrterminen, Sperrmüll usw. erhalten Sie beim Landkreis Rotenburg/Wümme.

Strauchschnittdeponien

Strauchschnittdeponie Selsingen

Witte Masch, Selsingen, Tel. 04284-9307-11

Öffnungszeiten: jeden 1. Sa. im Monat 14.00 - 17.00 Uhr, an allen anderen Samstagen 09.00 - 12.00 Uhr

Freitags von 15.00 - 17.00 Uhr, in der Sommerzeit von 16.00 - 18.00 Uhr

 

Strauchschnittdeponie Rhade

Tel: 04285-555765

jeden Samstag von 14.00 - 15.00 Uhr

 

Verbrennen von pflanzlichen Abfällen

In der Samtgemeinde Selsingen dürfen pflanzliche Abfälle (ausgenommen Treibgut) auf dem Grundstück, auf dem sie angefallen sind,

 

am ersten Sonnabend in den Monaten März und November
von 8.00 bis 17.00 Uhr

verbrannt werden, sofern diese Tage Werktage sind.

 

Bürgerservice und Online-Dienste

 

Erdgeschoß Zimmer 012

Online sparen Sie Zeit!

Das möchten Sie erledigen:

Und das wird dafür benötigt:
Anmeldung
  • Bundespersonalausweis oder Reisepass;   Vordruck
   
Ummeldung
(Umzug innerhalb
der Gemeinden
und Ortsteilen)
Bundespersonalausweis oder Reisepass;            Vordruck
Aufenthalts- oder Meldebescheinigung
  • persönliches Erscheinen notwendig 
  • Bundespersonalausweis oder Reisepass mitbringen 
  • Gebühren:  Aufenthaltsbescheinigung 4,80 €, Meldebescheinigung 4,80 €

Beglaubigungen Original und zu beglaubigende Kopie 
Gebührenrahmen: 2,00 € und jede weitere 1,60 €

Geburts-, Abstammungs-, Heirats- und Sterbeurkunden
können nicht beglaubigt werden! 

Diese amtlichen Auszüge werden direkt aus den
Personenstandsregistern gefertigt.

Unterschrifts-
beglaubigungen
  • persönliches Erscheinen notwendig 
  • Bundespersonalausweis oder Reisepass 
  • Schriftstück, auf dem die Unterschrift zu beglaubigen ist 
  • Gebühr: 3,00 €
Befreiung von der Rundfunkgebühren-
pflicht und Telefongebühren-
ermäßigung
Nachweis des Vorliegens der Voraussetzungen zur
Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht (z. B. Schwerbehindertenausweis mit Vermerk RF oder Nachweis über ein zu geringes Einkommen)
 Fischereischein ab dem 14. Lebensjahr, Prüfung vorhanden, 30,00 €
Führungszeugnis:
  • Bundespersonalausweis oder Reisepass mitbringen bei Führungszeugnissen für Behörden: genaue Anschrift sowie Zweck bzw. Aktenzeichen  
  • Gebühr: 13,00 € 
Fundsachen: Fundsachen sind im Fundamt Zi. 11, Rathaus, abzugeben oder ggf. anzumelden  
Hunde An- und
Abmeldung

möglichst persönliches Erscheinen oder Abgabe des ausgefüllten und unterschriebenen Vordrucks

 

Lebensbescheinigung
  • persönliches Erscheinen notwendig 
  •  Bundespersonalausweis oder Reisepass mitbringen Schriftstück / Vordrucke Lebensbescheinigung 
Lohnsteuerkarten Änderung: 
  • Lohnsteuerkarte bei Verheirateten auch die des Ehegatten  
  • Nachweis zum Eintrag der Änderung (z. B. Geburtsurkunde, Heiratsurkunde, Kirchenaustrittserklärung)  
  • bei Steuerklassenwechsel ist kein besonderer Nachweis jedoch unbedingt die Vorlage beider Lohnsteuerkarten erforderlich

Ausstellung:

  • persönliche Vorsprache oder Antragstellung durch Ehegatten, Elternteil oder telefonisch  
  • wenn vorhanden Lohnsteuerkarte des Ehegatten 
Vordruck
Ersatzlohnsteuer-
karten
  • bei abhanden gekommenen Lohnsteuerkarten 
  • Voraussetzung: Hauptwohnsitz war am 20.09. des Vorjahres in der Samtgemeinde Selsingen 
  • Gebühr. 5,00 €
Vordruck
Bundespersonal-
ausweise
  • ein aktuelles Lichtbild ist erforderlich
  • Geburtsurkunde
  • alter Personalausweis oder Reisepass ist vorzulegen
  • eigenhändige Unterschrift ist vor Ort abzuleisten
  • bei Erstantrag: Kinderausweis oder Geburtsurkunde ist erforderlich
  • Kinder unter 16 Jahren benötigen die Unterschrift beider Eltern (ansonsten Nachweis, z.B. Gerichtsurteil, dass das alleinige Sorgerecht besteht)
  • Größe und Augenfarbe muss  angeben werden
  • eine Gebühr von 8 Euro ist bei Beantragung zu entrichten
  • bei Verlust des Ausweises oder vor Ablauf der Gültigkeit beträgt die Gebühr 13 Euro
  • Bearbeitungsdauer: ca. drei Wochen
  • Der alte bzw. vorläufige Personalausweis ist bei Abholung abzugeben.
  • Die Abholung kann durch einen Bevollmächtigten erfolgen.
  • Ein Personalausweis kann ab Geburt beantragt werden, die Erstbeantragung ist kostenlos.
vorläufiger Bundespersonal-
ausweis
  • nur bei gleichzeitiger Beantragung eines Bundespersonalausweises möglich 
  • persönliche Vorsprache notwendig
  • Geburtsurkunde oder alter Personalausweis muss vorliegen
  • bisherigen Personalausweis mitbringen  
  • 1 aktuelles Lichtbild mitbringen  
  • Größe und Augenfarbe angeben
  • eigenhändige Unterschrift
  • Gebühr: 13,00 €

Der vorläufige Personalausweis wird sofort ausgestellt.

Reisepass und vorläufiger Reisepass
  •  
    • ein biometrisch lesbares Passfoto (erhältlich bei jedem Fotografen) ist erforderlich
    • Personalausweis, alter Reisepass oder Geburtsurkunde wird benötigt
    • für Minderjährige benötigen wir die Unterschrift beider Eltern, oder Vormund (Sorgerechtsbeschluss)
    • eigenhändige Unterschrift ist erforderlich
    • Fingerabdrücke (werden im Meldeamt mit einem Fingerabdruckscanner abgenommen)
    • Größe und Augenfarbe sind anzugeben
    • Gebühren: 37,50 Euro (bei Antragstellern unter 24 Jahren) und 59 Euro (bei Antragstellern über 24 Jahren)
    • Bearbeitungsdauer: ca. drei Wochen
  • Für den Reisepass ist folgendes zu beachten bzw. mitzubringen:

     

     

    Hinweis:

    Der alte Reisepass ist bei Abholung abzugeben.

     

    Der Expressreisepass ist innerhalb einer Woche ausgestellt. Die Gebühr beträgt

    69,50 Euro (Antragsteller unter 24 Jahren) bzw. 91 Euro (Antragsteller über 24 Jahren). Informationen dazu bekommen Sie bei den oben angegebenen Telefonnummern.

  • Vordruck
vorläufiger Reisepass

s. Reisepass

Kinderreisepass (nur für Personen bis 16 Jahre)
  • Antragstellung durch gesetzliche Vertreter (Vater und Mutter oder Nachweis über das Sorgerecht)  
  • soweit vorhanden, alten Ausweis mitbringen  ansonsten Geburts- oder Abstammungsurkunde 
  • 1 Lichtbild
  • Gebühr: 13,00 €
Vordruck
Untersuchungs-
berechtigungsscheine
  • persönliche Vorsprache des Antragstellers oder seines gesetzlichen Vertreters (Elternteil) notwendig  
  • soweit vorhanden, Ausweisdokument  

Info: Kann nur bis zum 18. Lebensjahr ausgestellt werden! 

Urkundenanforderung Geburts-, Sterbe- und Heiratsurkunden 10,00 €

Vordruck

 

 

Versorgung - Entsorgung - Bauhof

Wasser

Wasserverband Bremervörde Minstedt, Auestr. 32, 27432 Bremervörde 04764-9393-0
Strom    
EWE Aktiengesellschaft Marktstr. 20, 27432 Bremervörde 04761-877-0
Erdgas    
EWE Aktiengesellschaft Marktstr. 20, 27432 Bremervörde 04761-877-0
Abfall    
Landkreis Rotenburg (W.) Termine u. nähere Angaben sind dem Abfallkalender des Landkreises  Rotenb. zu entnehmen. 04261-9833160
Abwasser, Klärschlammabfuhr    

Samtgemeinde Selsingen

 

  04284-9307-29

Störungsdienst: Klärwerk Selsingen

Witte Masch, 27446 Selsingen 04284-8315
Bauhof der Gemeinde Selsingen    
  Bahnhofstraße 14, 27446 Selsingen 04284-9307-29

 

Die MitarbeiterInnen der Samtgemeinde Verwaltung stehen Ihnen zur persönlichen und telefonischen Beratung gerne zur Verfügung. Rufnummer 04284/9307-0

Rathaus-Öffnungszeiten:

Mo – Fr 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Do zusätzlich von 14.00 - 18.00 Uhr



In besonderen Fällen können auch Sprechzeiten außerhalb der Öffnungszeiten vereinbart werden.