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Dez

2011

Friedhöfe in der Gemeinde Selsingen: Jetzt auch Naturstein erlaubt

Die Bestattungskultur ändert sich, dieser Trend ist auch in Selsingen zu spüren. Daher kommt die Gemeinde zunehmenden Wünschen von Hinterbliebenen entgegen. Jetzt befasste sich der Bau- und Planungsausschuss mit dem Thema.

Die Kommunalpolitiker bestätigten den Willen des „alten" Ausschusses aus der vorherigen Wahlperiode, die Gestaltungsvorschriften in der Friedhofssatzung zu ändern. Neu ist etwa, dass Grabstätteneinfassungen künftig nicht mehr nur aus Pflanzen bis zu 30 cm Höhe erlaubt sind, sondern auch solche aus Naturstein bis zu 15 cm Höhe und Breite. Ausnahme: Grellweißes Material soll nicht erlaubt sein. Das hat der Bau- und Planungsausschuss einstimmig befürwortet.

 

Restriktiv bleibt die Gemeinde beim Gestalten der Grabstätte. Das Bestreuen mit Kies war bisher nicht gestattet, nunmehr ist in der Satzung festgehalten, dass „ganzflächige Grababdeckungen" nicht zulässig sein sollen. Das Belegen der Grabstätte mit Platten aus Beton, Kunststein sowie das Aufbringen von Kies und Splitt oder ähnlichem Material, anstelle einer Bepflanzung, soll Angehörigen nicht möglich sein.

 

Ausschussmitglied Bernd Borchers aus Haaßel (CDU) erwähnte, dass er es „nicht schlimm" findet, ein Grab mit Kieselsteinen zu bestreuen. Das sei allemal besser als ein verwahrlostes, ungepflegtes Grab. Es erfordere weniger Pflege. Gabriele Meiers (SPD) entgegnete, auf Dauer könne auch eine Bedeckung mit Kieselsteinen ungepflegt aussehen. Letztlich sei die Frage, ob sich Angehörige um die Grabstelle kümmern oder nicht. Fazit: Es wird keine ganzflächigen Abdeckungen geben.

 

Was während der jüngsten Sitzung nicht zur Sprache kam: Die bisher geltende Ruhefrist von 30 Jahren soll weiterhin beibehalten werden. Außerdem ist bereits vom „alten" Ausschuss einstimmig empfohlen worden, auf dem Selsinger Friedhof ein halbanonymes Begräbnisfeld für Urnen einzurichten mit Gedenkstein oder Stele, um die Namen der Verstorbenen dort anzubringen.


Artikel der Zevener Zeitung vom 23.12.2012 (lh)

 

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